Gleichbehandlungsgrundsatz bei Sonderzahlungen

In seiner Entscheidung vom 14.2.2007 in dem Verfahren 10 AZR 181/06 hat sich das Bundesarbeitsgericht eingehend mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz bei Sonderzahlungen auseinandergesetzt und unter anderem folgendes ausgeführt:
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