Strafrechtliche Berechnung der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge

Entscheidung des Bundesgerichtshofes
In seinem Beschluß vom 14.06.2011 in dem Verfahren 1 StR 90/11 hat der BGH sich mit der Frage befaßt, wie bezüglich der Feststellung der Schadenshöhe bei teilweisen Schwarzlohnzahlungen die Höhe der vorenthaltenen Sozialversicheurngsabgaben zu berechnen sind. → weiter lesen…

Neuer Faktor F für 2008

Der Faktor F wurde für das Jahr 2008 neu mit 0,7732 festgesetzt. → weiter lesen…