Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in großem Umfang (Millionenhöhe)

Entscheidung des Bundesgerichtshofes

In seinem Urteil vom 7. Februar 2011 in dem Verfahren 1 StR 525/11 hat der Bundesgerichtshof sich eingehend mit der Frage der Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in großem Umfang und insbesondere auch mit der Möglichkeit noch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, die dann zur Bewährung ausgesetzt werden kann, befasst.
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Umsatzsteuerkarusell: Unternehmer i.S.d. § 15 UStG?

Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Die Besonderheiten bei der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung eines Einkaufs aus einem EU-Mitgliedsland machen sich zahlreiche – deswegen strafrechtlich verfolgte – Unternehmer zu Nutzen.
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