Tischfußball ist Sport und deshalb gemeinnützig

Die Förderung des Tischfußballs in der Form des wettkampfmäßigen Drehstangen-Tischfußballs ist gemeinnützig, weil es sich um Förderung des Sports i.S. des § 52 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 AO handelt. → weiter lesen…

BFH: Keine Zusammenveranlagung für Partner einer Lebenspartnerschaft

Nach der Entscheidung des Bundefinanzhofes vom 26. Januar 2006 in dem Verfahren III R 51/05 haben Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft keinen Anspruch auf Durchführung einer Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer unter Anwendung des Splittingtarifs… → weiter lesen…