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In dem vom LG Gießen am 25.04.2012 entschiedenen Verfahren – 7 Qs 51/12 – war ein Betroffener nicht zur Hauptverhandlung erschienen.
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// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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In dem vom OLG Stuttgart mit Beschluß vom 6.2.2012 (6 Ss 605/11) entschiedenen Fall hatte der Angeklagte durch Vorlage eines „(…) total gefälschten ukrainischen Führerscheins (…)“ bei „(…) der ungarischen Führerscheinstelle (…)“ zum Zwecke der Umschreibung der angeblich bestehenden „ukrainischen Fahrerlaubnis“ und anschließender Entgegennahme eines „echten ungarischen“ Führerscheins von einer unechten Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr Gebrauch gemacht (§ 267 Abs. 1 StGB). → weiter lesen… Bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung sind bezüglich der Tagessatzhöhe nicht die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der Gesamtstrafenbildung, sondern die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten einzubeziehenden tatrichterlichen Entscheidungen maßgeblich.
Die Anrechnung von Therapiezeiten gem. § 35 Abs. 3 BtMG setzt voraus, dass die zu vollstreckende Strafe oder der zu vollstreckende Strafrest zwei Jahre nicht überschreitet. → weiter lesen… Das OLG Celle hat sich in seinem Beschluss vom 7. Dezember 2009 in dem Verfahren Az: 1 Ws 556/09 ausführlich mit den Voraussetzungen der Anordnung einer DNA-Untersuchung, insbesondere bezüglich eines der Hehlerei verdächtigen Täters, befasst. → weiter lesen… Eine Strafanzeige der etwas anderen Art erreichte am 10.2. die Polizeistation in Seligenstadt per “Online-Wache”. In dem Verfahren 3 StR 318/07 hat sich der BGH mit den Folgen einer verspätet erteilten Belehrung eines ausländischen Beschuldigten über sein Recht auf Unterrichtung der konsularischen Vertretung seines Heimatstaates befasst und u.a. folgendes ausgeführt: → weiter lesen… Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundesrates hat mit Empfehlung vom 7.12.2007 (Drucksache 655/1/07) dem Bundesrat für seine Sitzung → weiter lesen… Am 7. Dezember haben sich die EU-Justizminister auf eine künftige EU-weite Überwachung von Bewährungsauflagen geeinigt. Ziel des im Januar 2007 gemeinsam → weiter lesen… Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26.10.2007 in dem Verfahren 2 StR 393/07 setzt die Anordnung einer Entziehungskur nach § 64 StGB die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg voraus. → weiter lesen… In seiner Entscheidung vom 5. September 2007 hat der Bundesgerichtshof mit der Frage befasst, wann die Revisionsbegründungsfrist beginnt, wenn in dem zugestellten Urteil sowohl in der Urteilsurschrift als auch in den Ausfertigungen die verkündete Urteilsformel fehlt. Der BGH stellte fest, dass diese Zustellung wirksam war. In seiner Begründung führt er u.a. aus: → weiter lesen… Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 4. September 2007 in dem Verfahren 4 StR 393/07 in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGHSt 5, 168, 178) festgestellt, dass das → weiter lesen… In seiner Entscheidung vom 22. Mai 2007 in dem Verfahren 1 StR 582/06 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass es im Strafprozess keinen Beweis des ersten Anscheins gibt, der nicht auf der Gewissheit des Richters, sondern auf der Wahrscheinlichkeit eines Geschehensablaufs beruht. Desweiteren hat das Gericht (u.a.) folgendes ausgeführt: In seiner Entscheidung vom 28. März 2007 in dem Verfahren 1 StR 137/07 hat der Bundesgerichtshof entscheiden, dass es hinsichtlich der Freiheitsentziehung, welche der Angeklagte in dieser Sache in Ungarn erlitten hat, nach § 51 Abs. 1, Abs. 4 Satz 2 StGB geboten, sei, → weiter lesen… In seiner Entscheidung vom 11.12.2006 hat sich der BGH mit den Voraussetzungen der Strafmilderung beim Totschlag gem. § 213 1. Alternative StGB befasst und folgendes ausgeführt: Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Dezember 2006 beschlossen: In seinem Beschluss vom 22.11.2006 in dem Verfahren 2 StR 430/06 hat sich der BGH mit den Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB befasst und folgendes ausgeführt: → weiter lesen… Nach der Entscheidung des BGH vom 25. Oktober 2006 in dem Verfahren 5 StR 382/06 ist eine in Curacao erlittene Untersuchungshaft im Verhältnis von 1/3 auf die jeweils erkannte Strafe anzurechnen. Die Entscheidung kann im Volltext hier auf den Seiten des BGH abgerufen werden. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 9. Mai 2006 in dem Verfahren 1 StR 57/06 ist § 357 StPO nicht zu Gunsten eines früheren Mitangeklagten anwendbar, für den die Revision wegen § 55 Abs. 2 JGG unzulässig war, so dass sich die Urteilsaufhebung nicht auf den früheren Mitangeklagten erstreckt. Die Entscheidung wird wie folgt begründet: In seine Urteil vom 28. April 2006 in dem Verfahren 2 StR 174/05 hat der Bundesgerichtshof eingehend zu den Anforderungen an die Anklageschrift gem. § 200 I StPO Stellung genommen und auf die Revision des Angeklagten das Landgerichtliche Urteil aufgehoben und das Verfahren an ein anderes Landgericht zurückverwiesen: In seinem Beschluss vom 12. Mai 2006 hat sich das Oberlandesgericht Köln in dem Verfahren 2 Ws 188/06 mit der Ablehnung eines Antrages auf Pflichtverteidigerbestellung befasst. Es hat hierzu ausgeführt, → weiter lesen… Mit Beschluss vom 28. April 2006 in dem Verfahren StB 2/06 hat der Bundesgerichtshof sich eingehend mit dem Aussageverweigerungsrecht eines bereits Verurteilten und nunmehr als Zeugen befragten befasst und für den vorliegenden Fall ein Aussageverweigerungsrecht auch nach erfolgter Verurteilung bejaht:
Die Enstcheidung kann im Volltext hier abgerufen werden. Das Bundesjustizministerium hat seiner eigenen Pressemitteilung zu Folge am 19. Mai 2006 den Referentenentwurf zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren an die Ressorts zur Stellungnahme → weiter lesen… |
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