Schuldanerkenntniss allein keine Grundlage für Strafmilderung wegen Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

Entscheidung des Bundesgerichtshofes

Hat der Täter das Opfer ganz oder wenigstens zu einem überwiegenden Teil für die tat entschädigt, so kann nach der Vorschrift des § 46a StGB u.a. die Strafe mildern.
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Auch bei Verfahrenseröffnung nach dem 31.8.2009 ist bezüglich der Änderung des § 31 BtmG die mildere Gesetzesfassung anzuwenden

Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 1. Juni 2010 in dem Verfahren 3 StR 167/10 festgestellt und unter anderem folgendes ausgeführt: → weiter lesen…

BGH zu den Voraussetzungen der Strafmilderung nach § 213 1. Alt StGB

In seiner Entscheidung vom 11.12.2006 hat sich der BGH mit den Voraussetzungen der Strafmilderung beim Totschlag gem. § 213 1. Alternative StGB befasst und folgendes ausgeführt:

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Dezember 2006 beschlossen:
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