Vortäuschen einer Straftat setzt Ermittlungsaufwand voraus

Das OLG Oldenburg hat sich in seiner Entscheidung vom 7.09.2010 in dem Verfahren 1 Ss 124/10 mit den Voraussetzungen des Vortäuschens einer Straftat i.S.d. § 145d StGB befasst und festgestellt, dass der Tatbestand jedenfalls dann nicht erfüllt ist, wenn aufgrund die Falschangaben keinen oder nur ein geringer Ermittlungsaufwand hervorrufen. → weiter lesen…