Streitwert einer Klage auf Feststellung der Umsatzsteuerpflicht

Der Streitwert bei einer Klage auf Feststellung der Umsatzsteuerpflicht, die durch den Leistungsempfänger einer von diesem als steuerpflichtig erachteten Leistung zur Vorbereitung einer Zivilklage auf Rechnungserteilung erhoben wird, ist mit 50 % des in Betracht kommenden Vorsteuerabzugsbetrages anzusetzen.

→ weiter lesen…

Erhöhung der Berufungsbeschwer von 600,00 auf 1000,00 Euro

Der Deutsche Bundesrat hat mit Drucksache 16/6970 vom 7.11.2007 einen Entwurf zur Änderung der ZPO und des ArbGG vorgelegt, mit dem u.a. die Berufungsstreitwert von 600,00 € auf 1.000,00 € angehoben werden soll. → weiter lesen…