Stromkosten-Rückerstattungen an Arbeitslosengeld-II-Empfänger sollen nicht als Einkommen angerechnet werden. Dafür hat sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 28.11.2007 ausgesprochen. → weiter lesen…
// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Stromkosten-Rückerstattungen an Arbeitslosengeld-II-Empfänger sollen nicht als Einkommen angerechnet werden. Dafür hat sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 28.11.2007 ausgesprochen. → weiter lesen… |
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