ALG II: Stromkostenrückzahlungen sollen nicht als Einkommen angerechnet werden

Stromkosten-Rückerstattungen an Arbeitslosengeld-II-Empfänger sollen nicht als Einkommen angerechnet werden. Dafür hat sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 28.11.2007 ausgesprochen. → weiter lesen…