Der Modellversuch Begleitetes Fahren ab 17, nach dem es seit 2004 in einzelnen und seit 2005 in allen Bundesländern möglich war, bereits mit 16 1/2 Jahren mit der Fahrschulausbildung zu beginnen → weiter lesen…
// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Der Modellversuch Begleitetes Fahren ab 17, nach dem es seit 2004 in einzelnen und seit 2005 in allen Bundesländern möglich war, bereits mit 16 1/2 Jahren mit der Fahrschulausbildung zu beginnen → weiter lesen…
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat mit Beschluss vom 22.10.2009 in dem Verfahren 82 Ss-OWi 93/09 entschieden, dass die Benutzung eines Festnetz Mobilteils während der Fahrt → weiter lesen… Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen des neuen, für nach dem 31. Januar 2009 begangene Verkehrsverstöße geltenden, Bußgeldkataloges: Nach § 23 Ia StVO ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, so lange der Motor läuft und wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnehmen oder halten muss. |
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