Erwägungen bezüglich der Strafaussetzung zur Bewährung

Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Versagt das Gericht einem Angeklagten der zu Freiheitsstrafe von 2 Jahren oder weniger verurteilt wird die Strafaussetzung zur Bewährung, so hat es diese Entscheidung auf eine Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten (vgl. BGHSt 29, 319, 324; Fischer aaO § 56 Rdn. 23 m.w.N.) gem. § 56 II StGB zu stützen. → weiter lesen…

Ausländerrechtliche Folgen einer Tat

Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Ausländerrechtliche Folgen einer Tat sind in der Regel keine bestimmenden Strafzumessungsgründe. → weiter lesen…

Keine Tat ohne Opfer?

Sollte man meinen, aber: → weiter lesen…