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Dies hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21.12.2010 in dem Verfahren 2 StR 610/10 festgestellt und folgendes ausgeführt: → weiter lesen…
// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Zwei Geldautomatenabhebungen stellen dann eine natürliche Handlungseinheit dar und sind als eine Tat zu werten, wenn sie zeitlich eng zusammen liegen und mit der selben Karte am selben Geldautomaten vorgenommen werden. → weiter lesen… |
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