
Dass die Beweiswürdigung originäre Aufgabe des Tatrichters ist, hat der Bundesgerichtshof erneut in seinem Urteil vom 13. April 2010 (1 StR 648/09) festgestellt → weiter lesen…
// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Die auf den Besteuerungsgrundlagen aufbauende Steuerberechnung ist Rechtsanwendung und daher Aufgabe des Tatgerichts. → weiter lesen… |
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