Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters


Dass die Beweiswürdigung originäre Aufgabe des Tatrichters ist, hat der Bundesgerichtshof erneut in seinem Urteil vom 13. April 2010 (1 StR 648/09) festgestellt → weiter lesen…

Steuerberechnung ist Aufgabe des Tatrichters

Die auf den Besteuerungsgrundlagen aufbauende Steuerberechnung ist Rechtsanwendung und daher Aufgabe des Tatgerichts. → weiter lesen…