Telefonüberwachung: Aufnehmen oder aufzeichnen?

§ 100a StPO regelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Telefonüberwachungsmaßnahme angeordnet werden darf.

Der erste Absatz lautet aktuell

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Telefonüberwachung des Strafverteidigers

Das Bundesverfassugsgericht hat in seiner Entscheidung vom 30. April 2007 in dem Verfahren 2 BVR 2151/06 Festgestllt, dass die Telefonüberwachung eines Verteidigers allenfalls dann zulässig ist, wenn gegen den Verteidiger selbst wegen des Verdachts einer sogenannten Katalogtat ermittelt werde.
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