Bedingter Tötungsvorsatz des Schönheitschirurgen?

In dem vom BGH mit Urteil vom 7.07.2011 entschiedenen Verfahren (5 StR 561/10) hatte das Schwurgericht den angeklagten Schönheitschirurgen wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
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Bedingter Tötungsvorsatz bei Tritten gegen den Kopf?

Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Der Angeklagte, der barfuß war, trat mindestens fünf Mal von oben auf die rechte Kopfseite seines Opfers und traf diesen in Höhe der Schläfe.
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