Streitwert einer Klage auf Feststellung der Umsatzsteuerpflicht

Der Streitwert bei einer Klage auf Feststellung der Umsatzsteuerpflicht, die durch den Leistungsempfänger einer von diesem als steuerpflichtig erachteten Leistung zur Vorbereitung einer Zivilklage auf Rechnungserteilung erhoben wird, ist mit 50 % des in Betracht kommenden Vorsteuerabzugsbetrages anzusetzen.

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Bundesrechnungshof fordert Reform bezüglich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

Der Bundesrechnungshof hat hier einen Bericht des Ausschuss des Großen Senats des Bundesrechnungshofes über den ermäßigten Umsatzsteuersatz nebst Vorschlägen für eine künftige Ausgestaltung der Steuerermäßigung veröffentlicht. → weiter lesen…