Echter ungarischer Führerschein führt nicht unbedingt zur Berechtigung in Deutschlad Kraffahrzeuge zu führen

In dem vom OLG Stuttgart mit Beschluß vom 6.2.2012 (6 Ss 605/11) entschiedenen Fall hatte der Angeklagte durch Vorlage eines „(…) total gefälschten ukrainischen Führerscheins (…)“ bei „(…) der ungarischen Führerscheinstelle (…)“ zum Zwecke der Umschreibung der angeblich bestehenden „ukrainischen Fahrerlaubnis“ und anschließender Entgegennahme eines „echten ungarischen“ Führerscheins von einer unechten Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr Gebrauch gemacht (§ 267 Abs. 1 StGB). → weiter lesen…

Anrechnung von in Ungarn erlittener Freiheitsentziehung

In seiner Entscheidung vom 28. März 2007 in dem Verfahren 1 StR 137/07 hat der Bundesgerichtshof entscheiden, dass es hinsichtlich der Freiheitsentziehung, welche der Angeklagte in dieser Sache in Ungarn erlitten hat, nach § 51 Abs. 1, Abs. 4 Satz 2 StGB geboten, sei, → weiter lesen…