LSG Hessen zur Abrechnung der Untätigkeitsklage

Beschluss des LSG Hessen in Darmstadt
Das LSG Hessen hat sich erneut mit der seit langem streitigen Frage der Abrechnung von Untätigkeitsklagen im Sozialrecht befasst und in seinem Beschluß vom 21.03.2012 – L 2 AS 517/11 B – u.a. festgestellt, dass → weiter lesen…

Terminsgebühr und Erhöhungsgebühr bei sozialrechtlicher Untätigkeitsklage

Das LSG hat sich nun in seinem Beschluss vom 12. Mai 2010 in dem Verfahren L 2 SF 342/09 E mit der heftig umstrittenen Frage, welche Gebühren bei einer sozialrechtlichen Untätigkeitsklage entstehen befasst und festgestellt, dass es sich dann, wenn auf eine Untätigkeitsklage der begehrte Bescheid erlassen → weiter lesen…