Das OLG Celle hat sich in seinem Beschluss vom 09.02.2012 – 32 HEs 1/12 – mit dem Begriff derselben Tat i.S.d. § 121 Abs 1 StPO befasst und festgestellt, dass alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie – im Sinne eines dringenden Tatverdachts – bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind, unter diesen Begriff fallen.
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