Die selbe Tat?

Das OLG Celle hat sich in seinem Beschluss vom 09.02.2012 – 32 HEs 1/12 – mit dem Begriff derselben Tat i.S.d. § 121 Abs 1 StPO befasst und festgestellt, dass alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie – im Sinne eines dringenden Tatverdachts – bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind, unter diesen Begriff fallen.
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Anrechnung von Freiheitsentziehung in den Niederlanden

Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Ist eine im Ausland verbüßte Haftverbüßung auf eine in Deutschland zu verbüßende Haftstrafe anzurechnen, so hat das Gericht zu entscheiden, in welchem Verhältnis eine Anrechnung zu erfolgen hat. → weiter lesen…

Anrechnung von Freiheitsentziehung in Frankreich

Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Ist eine im Ausland verbüßte Haftverbüßung auf eine in Deutschland zu verbüßende Haftstrafe anzurechnen, so hat das Gericht zu entscheiden, in welchem Verhältnis eine Anrechnung zu erfolgen hat. → weiter lesen…

Schwarzfahrer über Weihnachten hinter Gittern…

Wie die Bundespolizei hier berichtet, haben Polizeibeamte am vergangenen Montag im Frankfurter Hauptbahnhof einen Mann festgenommen, → weiter lesen…

BGH: U-Haft in Curacao

Nach der Entscheidung des BGH vom 25. Oktober 2006 in dem Verfahren 5 StR 382/06 ist eine in Curacao erlittene Untersuchungshaft im Verhältnis von 1/3 auf die jeweils erkannte Strafe anzurechnen.

Die Entscheidung kann im Volltext hier auf den Seiten des BGH abgerufen werden.

BVerfG: Besuchszeiten für Familienangehörige eines Untersuchungsgefangenen

In seinem Beschluss vom 23. Oktober 2006 in dem Verfahren 2 BvR 1797/06 hat das Bundesverfassungsgericht sich mit der Frage der Besuchszeiten für Familienangehörige eines Untersuchungsgefangenen befasst:Der Beschwerdeführer, der sich in Untersuchungshaft befindet, ist Vater einer im Februar 2006 geborenen nichtehelichen Tochter. Mutter und Kind nehmen regelmäßig gemeinsam eine Besuchserlaubnis in der
Justizvollzugsanstalt wahr, die zweiwöchentlich zu einem Besuch von 30 Minuten Dauer berechtigt. Für Ehepartner von Untersuchungsgefangenen sind in der Anstalt im Hinblick auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie Besuchsmöglichkeiten von bis zu einer Stunde pro Woche vorgesehen; im Regelfall wird eine halbe Stunde pro Woche gewährt.
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