Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 13.04.2011 in dem Verfahren 1 StR 94/10 festgestellt und die angefochtene Entscheidung des Landgerichtses aufgehoben.
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// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 13.04.2011 in dem Verfahren 1 StR 94/10 festgestellt und die angefochtene Entscheidung des Landgerichtses aufgehoben. In seinem Beschluss vom 25. April 2006 in dem Verfahren 1 StR 539/05 hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung eines Bürgermeisters wegen Untreue bestätigt. Der Angeklagte, Erster Bürgermeister der Stadt → weiter lesen… Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 25. April 2006 in dem Verfahren 1 StR 519/05 mit der Frage beschäftigt, ob bei Untreue des GmbH-Geschäftsführers auch am Wohnort der GmbH-Gesellschafter ein Gerichtsstand begründet ist. |
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