Das OLG Stuttgart beschäftigt sich in seinem Urteil vom 24. April 2006 in dem Verfahren 1 Ss 449/05 mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Homepagebetreibers. Es hat im Vorliegenden Fall zwar den Freispruch bestätigt, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele. → weiter lesen…


