Mit Beschluss vom 6. Mai 2010 hat der Bundesgerichtshof in dem Verfahren 4 StR 98/10 das Urteil des Landgerichts mit der Begründung aufgehoben, das Urteil lasse nicht erkennen, dass das Gericht die polizeiliche Einwirkung auf den Täter durch einen verdeckten Ermittler hinreichend gewürdigt hat. → weiter lesen…


