Verfahrensbeendende Absprache und Rechtsmittelverzicht

Entscheidung des Bundesgerichtshofes

Das Fehlen des sogenannten „Negativattests“ nach § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO, mit dem festgestellt wird, dass eine Verständigung Im Sinne des § 257c StPO nicht stattgefunden hat, steht jedenfalls dann einem Rechtsmittelverzicht nicht entgegen, wenn eine Verständigung nicht protokolliert wurde. → weiter lesen…