Das LSG Hessen hat sich in seiner Entscheidung vom 11. April 2006 in dem Verfahren L 9 AS 43/06 ER mit den Voraussetzungen der bewilligung eines höheren Regelleistungsbedarfs im einstweiligen Rechtsschutz befasst und folgende Leitsätze aufgestellt: → weiter lesen…


