Verjährte Straftat kann strafschärfend berücksichtigt werden

Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 18.08.2010 in dem Verfahren 2 StR 130/10 festgestellt, dass bei der Strafzumessung auch die Begehung einer verjährten Straftat strafschärfend berücksichtigt werden darf. → weiter lesen…

BGH zur Verjährungsunterbrechung im Bußgeldverfahren

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 22. Mai 2006 in dem Verfahren 5 StR 578/06 festgestellt, dass es für eine verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG ausreicht, dass der Sachbearbeiter der Verwaltungsbehörde die Erstellung und Versendung eines Anhörungsbogens durch individuellen elektronischen Befehl veranlasst, wenn sich der Zeitpunkt und der Bearbeiter dieses Vorgangs sicher feststellen lassen.

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