Hat ein Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, so bestehen berechtigte Zweifel an seiner Eignung zum Führen eines nicht erlaubnispflichtigen Fahrzeugs, → weiter lesen…
// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Hat ein Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, so bestehen berechtigte Zweifel an seiner Eignung zum Führen eines nicht erlaubnispflichtigen Fahrzeugs, → weiter lesen… Die Frankfurter Polizei kündigt hier für die Woche vom 22. bis zum 26. Februar 2010 folgende Geschindigkeitskontrollen an: → weiter lesen… Die Frankfurter Polizei kündigt hier für die Woche vom 8. bis zum 12. Februar 2010 folgende Geschindigkeitskontrollen an: → weiter lesen… |
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