OWi: Flensburger Punkte in der Überliegensfrist sind (nun) unbeachtlich

Entscheidung des OLG Frankfurt
Nach Ablauf der sogenannten Tilgungsfrist, die je nach Delikt zwei oder fünf Jahre beträgt und ggf. durch Neueintragungen von neuem zu Laufen beginnt, werden Punkteeintragungen im Flensburger Verkehrzentralregister noch ein weiteres Jahr gelistet. → weiter lesen…