In seinem Beschluß vom 28.09.2010 in dem Verfahren 3 StR 338/10 hat der Bundesgerichtshof sich erneut mit der Abgrenzung zwischen einem fehlgeschlagenen Versuch und dem freiwilligen Rücktritt vom Versuch befasst. → weiter lesen…
// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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In seinem Beschluß vom 28.09.2010 in dem Verfahren 3 StR 338/10 hat der Bundesgerichtshof sich erneut mit der Abgrenzung zwischen einem fehlgeschlagenen Versuch und dem freiwilligen Rücktritt vom Versuch befasst. → weiter lesen… Bezüglich der Strafrahmenwahl bei einer Verurteilung wegen Versuchs hat das Tatgericht neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei vor allem die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, namentlich insbesondere die Nähe der Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie, in einer Gesamtschau umfassend zu würdigen. → weiter lesen… |
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