Basiszins gem. § 247 BGB ab 1. Januar 2012

Der ab dem 1.01.2012 gültige Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 30. Dezember 2011 (Nr. 197) bekannt gegeben. → weiter lesen…

Basiszinssatz gem. § 247 BGB ab 1. Januar 2010

Der ab dem 1. Januar 2010 gültige Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 31. Dezember 2009 (Nr. 198) bekannt gegeben. → weiter lesen…

Neuer Basiszinssatz ab 1. Januar 2008

Der ab dem 1. Januar 2008 gültige Basiszinssatz wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 29. Dezember 2007 (Nr. 242) bekannt gegeben.

Hiernach wurde der Basiszinssatz von 3,19% auf 3,32% erhöht.

Nach § 247 BGB hat die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz zu berechnen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Dieser Zinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 I S. 2 BGB. Er wird jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Für die Anpassung ist die Änderung des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres maßgeblich.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten der Deutschen Bundesbank