Der Bundesgerichthof hat in seinem Beschluss vom 7.10.2010 in dem Verfahren 1 StR 424/10 zum Umfang der erforderlichen Feststellungen bei der Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt i.S.v. § 266a I StGB in Fällen der Nicht-Zahlung ordnungsgemäß angemeldeter Sozialversicherungsbeiträge u.a. wie folgt Stellung genommen: → weiter lesen…


