Neues Versicherungsvertragsrecht ab 1. Januar 2008

Zum 1. Januar 2008 wird die Reform des Versicherungsvertragsrechts in Kraft treten. Es wird dann für alle ab dem 1.01.2008 geschlossenen Versicherungsverträge gelten. Auf laufende Verträge findet bis zum 31. Dezember 2008 altes Recht Anwendung. → weiter lesen…

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrecht

Das Bundeskabinett hat am 11. Oktober 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts beschlossen.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Diese Frist hat das Bundesverfassungsgericht für die Änderungen in der Lebensversicherung gesetzt. Mit Inkrafttreten soll das Gesetz für alle dann laufenden Verträge gelten.

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