Zivilrechtsweg bei Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch Kammern gegeben

In seiner Entscheidung vom 6. April 2006 in dem Verfahren I ZR 272/03 hat der BGH sich mit dem Rechtsweg beid er Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch die Kammern freier Berufe (hier: Zahnärtzekamme) befasst:
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