Das Opfer einer Straftat kann seine Forderung auf Schmerzensgeld nicht nur im Zivilrechtsweg geltend machen, sondern seine Forderung auch im Wege eines sogenannten Adhäsionsantragen im Strafverfahren gegen den Täter geltend machen. → weiter lesen…
// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Das Opfer einer Straftat kann seine Forderung auf Schmerzensgeld nicht nur im Zivilrechtsweg geltend machen, sondern seine Forderung auch im Wege eines sogenannten Adhäsionsantragen im Strafverfahren gegen den Täter geltend machen. → weiter lesen… Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung vom 20. April 2006 in dem Verfahren III R 64/04 festgestellt, dass Kindergeldnachzahlungen nicht zu verzinsen sind. Seine Entscheidung hat das Gericht wie folgt begründet: |
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