Keine Zusammenveranlagung für eingetragene Lebenspartnerschaften

Das Niedersächsische Finanzgericht hat in seinem Urteil vom 28.04.2010 in dem Verfahren 2 K 380/09 die Klage eines Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die das Ziel der steuerrechtlichen Zusammenveranlagung verfolgte, als unbegründet zurückgewiesen. → weiter lesen…

BFH: Keine Zusammenveranlagung für Partner einer Lebenspartnerschaft

Nach der Entscheidung des Bundefinanzhofes vom 26. Januar 2006 in dem Verfahren III R 51/05 haben Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft keinen Anspruch auf Durchführung einer Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer unter Anwendung des Splittingtarifs… → weiter lesen…