Rechtsanwalt Strafrecht – Fachanwalt für Sozialrecht
Ich bin seit Januar 1999 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2002 bin ich berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen.
Mein Haupttätigkeitsschwerpunkt ist das Strafrecht. Angefangen von den Ordnungswidrigkeiten, über die „Straftaten des kleinen Mannes“ bis hin zu den Verbrechenstatbeständen.
Im Sozialrecht bearbeite ich insbesondere die Gebiete Arbeitsförderung (Bundesagentur für Arbeit), Rentenversicherung, Krankenversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung und Schwerbehindertenrecht.
Ich bin Mitglied in folgenden Vereinigungen: