Zum 1. Juli 2006 ändern sich die Regelungen zu den geringfügig Beschäftigten (Minijobs) wie folgt:
Der von den Arbeitgebern zu übernehmende pauschale Beitragssatz wird im gewerblichen Bereich von 25 auf 30 % erhöht. Die Arbeitnehmer zahlen in der Regel weiterhin keine Abgaben.
Der Pauschalbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird auf 15 %, der Pauschalbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 13 % erhöht.
Der pauschale Steuersatz bleibt mit 2 % unverändert.
In der Gleitzone, also für Arbeitsentgelte zwischen 400,01 € und 800,00 € monatlich erfolgt eine entsprechende Anpassung.
Für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten ändert sich hingegen zum 1. Juli 2006 nichts. Es bleibt bei 5 % Renten- und Krankenversicherung, 1,6 % Unfallversicherung , 2 % Steuern und 0,1 %zum Aufwendungsausgleich.
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