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Telefonhotline zur Offenlegung von Jahresabschlüssen

Telefon

Wie wir bereits hier berichtet haben, besteht für viele Unternehmen die Verpflichtung, Ihre Geschäftsdaten 2006 bis spätestens zum 31.12.2007 “offenzulegen”. Bei Nichtbeachtung dieser Frist droht u.U. eine Ordnungsgeld zwischen 2.500,00 € und 25.000,00 €.

Da diesbezüglich offensichtlich noch erhebliche Unsicherheiten auf Seiten der betroffenen Unternehmen besteht, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium der Justiz eine Telefon-Hotline unter 01805 615 003 geschaltet, bei der sich Unternehmen zu Fragen rund um das Thema Offenlegung von Jahresabschlüssen informieren können. Telefonate zu dieser Servicehotline sollen 14 Cent pro Minute aus dem Festnetz kosten, wobei abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich sind.

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums

Veröffentlicht: 12. Dezember 2007 Ohne Gewähr...

Kategorie: SonstigesSchlagwörter: 2007, Änderung, GmbH, Hotline, Online, Ordnungsgeld, Telefon

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