„Atze Schröder“, bzw. die hinter dieser Kunstfigur steckende reale Person hatte den Geschäftsführer von Wikimedia Deutschland e.V. zunächst im Wege der Abmahnung aufgefordert für die Entfernung seines wirklichen Namens aus der Wikipedia zu sorgen bzw. es “zu unterlassen, Internetnutzer über die Domain www.wikipedia.de auf die deutschsprachige Hauptseite der Website Wikipedia zu leiten, soweit auf dieser Artikel über die von dem Komiker Xxxxxxxx Xxxxxx geschaffene Kunstfigur ‘Atze Schröder’ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und dabei auf den bürgerlichen Namen Xxxxxxxx Xxxxxx hingewiesen wird”.
Diesem Ansinnen ist der Geschäftsführer nicht gefolgt, sodass, wohl im März 2007 vor dem Landgericht Hamburg Klage gegen ihn erhoben wurde.
Auf die Klageerwiderung folgte sodann jedoch die Klagerücknahme, die wohl allerding mit dem Antrag verbunden wurde, dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Dieser Antrag verwundert im Hinblick auf § 91 ZPO. Nach dieser Vorschrift hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Im Falle einer Klagerücknahme ist dies der Kläger. Anders sähe dies wohl nur aus, wenn der Kläger die Klage in der Hauptsache für erledigt erklärt und dann Kostenantrag gestellt hätte…
Es bleibt die Entscheidung des Gerichts abzuwarten.
Was den Eintrag von Atze Schröder auf Wikipedia anbelangt, so wurde dem Ansinnen indirekt Rechnung getragen. Der „echte Name“ des Künstlers ist dort nicht mehr zu lesen. Allerdings befinden sich dort Verweise auf einen Eintrag beim Deutsches Patent- und Markenamt zur Marke Atze Schröder und zu einem Eintrag in der in der Internet Movie Database.
Weitere Einzelheiten sind hier auf den Seiten von Arne Klempert , dem Geschäftsführer von Wikimedia Deutschland e.V. nachzulesen.
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