Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurde am 28.10.2008 im Bundesgesetzblatt Teil I Seiten 2026 ff veröffentlicht und tritt damit am 1. November 2008 in Kraft.
Das Gesetz soll die GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver machen. Insbesondere sollen Unternehmensgründungen erleichtert und beschleunigt werden. Des weiteren sollen die Nachteile der deutschen GmbH im Wettbewerb der Rechtsformen ausgeglichen Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der Rechtsform der GmbH bekämpft werden.
Zu einzelnen Änderungen:
- Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft nach § 5a GmbHG
Es handelt sich nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann. Diese GmbH darf ihre Gewinne jedoch nicht voll ausschütten. Sie soll auf diese Weise das Mindeststammkapital der normalen GmbH nach und nach ansparen. Das Mindeststammkapital der normalen GmbH wird nicht herabgesetzt, es bleibt bei 25.000 Euro.
- Höhe der Stammeinlagen
Bislang musste die Stammeinlage mindestens 100 Euro betragen und durfte nur in Einheiten aufgeteilt werden, die durch 50 teilbar sind. Künftig muss jeder Geschäftsanteil nur noch auf einen Betrag von mindestens einem Euro lauten. Vorhandene Geschäftsanteile können künftig leichter gestückelt werden.
- Geschäftsanteile
Geschäftsanteile können künftig leichter aufgeteilt, zusammengelegt und übertragen werden.
- Sacheinlagen
Das Gesetz sieht vor, dass der Wert der geleisteten Sache auf die Bareinlageverpflichtung des Gesellschafters angerechnet wird. Die Anrechnung erfolgt erst nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Weiß ein Geschäftsführer von einer geplanten verdeckten Sacheinlage, so darf er in der Handelsregisteranmeldung nicht versichern, die Bareinlage sei erfüllt.
Weitere Einzelheiten sind hier auf den Seiten des Bundesjustizministeriums