Die Bundesregierung hat in Ihrer Antwort – Drucksache 16/4997 vom 10.04.2007 – mitgeteilt, dass im Bundeskriminalamt (BKA) derzeit die technische Umsetzbarkeit von Online-Durchsuchungen im Rahmen eines Entwicklungsprojektes geprüft werde. In welcher Ausgestaltung diese Maßnahme als polizeiliches Mittel tauglich ist, könne erst nach weiterer Entwicklung bewertet werden. Bei der Entwicklung würden besonders die Aspekte der Gerichtsverwertbarkeit der Ergebnisse, der Nichtweiterverbreitung von hierzu verwendeten Programmen und des weitestgehenden Ausschlusses unerwünschter Effekte berücksichtigt werden. Konkrete Aussagen liessen sich hierzu jedoch noch nicht treffen. Absprachen mit Softwareherstellern seien nicht angestrebt.
Die Frage, in welchen Gesetzen des Bundes eine Rechtsgrundlage für eine Online-Durchsuchung erforderlich ist, werde ebenfalls derzeit geprüft. Auch diese Prüfung sei bislang noch nicht abgeschlossen.
Für eine „verdachtslose“ Online-Durchsuchung – etwa in Gestalt einer umfassenden Rasterung von Internetcomputern zum Zwecke der Verdachtsschöpfung – bestehte aus strafverfahrensrechtlicher Sicht derzeit kein rechtfertigender Anlass.
Die Antwort der Bundesregierung kann hier im Volltext auf den Seiten des Bundestages abgerufen werden.