Der Finanzausschuss hat am 23.5.07 die gleichlautenden Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen (16/4841) und der Bundesregierung (16/5377) für das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 in geänderter Fassung angenommen.
Das Gesetz soll am 25.5.07 vom Bundestag verabschiedet werden.
Die Koalitionsfraktionen hatten dem Ausschuss 41 Änderungsanträge vorgelegt, denen neben CDU/CSU und SPD teilweise auch die Linksfraktion zustimmte.
Eine wesentliche Änderung, die zu jährlichen Steuermindereinnahmen von 400 Millionen Euro führen soll, ist die Aufnahme der Abschreibungen in die Ausgangsgröße für den Abzug von Zinsaufwendungen im Zuge der geplanten „Zinsschranke“. Ziel der Zinsschranke ist es, durch eine Beschränkung des Betriebskostenabzugs von Zinsen steuerschädliche Gestaltungen von Konzernen zu verhindern, bei denen konzernuntypische Fremdfinanzierungen dazu dienen, in Deutschland den steuerpflichtigen Gewinn zu mindern.
Eine weitere Änderung, die mit Mindereinnahmen von 160 Millionen Euro verbunden sein soll, betrifft die Anhebung des möglichen Sofortabzugs von Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei so genannten geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) von 100 Euro auf 150 Euro. In den Gesetzentwürfen war noch vorgesehen, die jetzige Sofortabzugsgrenze von 410 Euro auf 100 Euro abzusenken.
Der geplante Investitionsabzugsbetrag für mittelständische Unternehmen (§ 7g EStG), der die jetzige Ansparrücklage ablöst, soll von Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von bis zu 235.000 Euro in Anspruch genommen werden können.
Ferner ist geplant, geschäftsübliche Skonti und vergleichbare wirtschaftliche Vorteile aus der Hinzurechnungsregelung zur Ermittlung der Gewerbesteuerschuld herauszunehmen.
Nähere Einzelheiten können hier auf den Seiten des Bundestages abgerufen werden.