Zum 01. Juli 2006 treten u.a. auf Grund des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung Änderungen in der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge in Kraft:
- Die Beitragsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit wird begrenzt.Künftig sind nur noch Zuschläge für einen Grundlohn bis 25 Euro beitragsfrei.Für höhere Zuschläge werden Beiträge fällig.
- Die pauschalen Abgaben für geringfügig Beschäftigte (Mini-Jobs) werden von 25 % auf 30 % erhöht. Der Arbeitgeberanteil enthält künftig 15 % Rentenversicherung (bisher 13 %), 13 % Krankenversicherung (bisher 11 %) zuzüglich 2% Pauschalsteuer (unverändert).
- Es ergibt sich eine neue Gleitzonen-Formel für Beiträge bei so genannten Midi-Jobs: Faktor F wird für den Rest des Jahres 2006 auf 0,7160 festgesetzt.