Die Bundesregierung will mit dem nunmehr vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (16/1410) bei den Leistungen an Empfänger des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) mehrere Milliarden Euro einsparen.
Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem schärfere Vor-Ort-Prüfungen der tatsächlichen Lebensverhältnisse von Alg-II-Empfängern und einen leichteren Informationsaustausch der Behörden etwa über Konten und Depots, auch im Ausland, vor.
Der Gesetzesentwurf wurde am 11. Mai 2006 in den Bundestag eingebracht.
Die betreffenden Korrekturen der Hartz-IV-Reform, mit der die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt worden waren, sollen am 1. August 2006 in Kraft treten und Bund und Kommunen in diesem Jahr rund 500 Millionen Euro an Einsparungen bringen. Die Regierung erhofft sich dem Entwurf zufolge für die Jahre 2007 und 2008 ein Entlastung der öffentlichen Haushalte von jeweils 1,48 Milliarden Euro und im Jahr 2009 von 1,38 Milliarden Euro.
Im Einzelnen sieht der Entwurf vor, dass zusammen wohnende Personen künftig nachweisen müssen, dass sie nicht in einer eheähnlichen Beziehung leben, um unabhängig voneinander Leistungen zu beziehen. Ansonsten sollen sie als Bedarfsgemeinschaft behandelt werden, was zu geringeren Leistungen führen kann.
Hier wird es also ggf. zu einer Beweislastumkehr kommen.
Auch gleichgeschlechtliche Partner, die nicht nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragen sind, werden künftig generell als Bedarfsgemeinschaften eingestuft.
Wer Leistungen neu beantragt, soll durch umgehende Angebote von Arbeit oder Qualifizierung auf seine Arbeitswilligkeit hin überprüft werden.
Im Entwurf werden Außendienste der Arbeitsagenturen und Kommunen gesetzlich vorgeschrieben. Diese sollen bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch die Angaben der Hilfeempfänger überprüfen.
Für Telefonbefragungen soll die datenschutzrechtliche Basis klargestellt werden. Wer innerhalb eines Jahres zwei Mal eine Stelle oder Qualifizierung ausschlägt, dem soll das Alg II um bis zu 60 Prozent gekürzt werden können.
Zugleich ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen, dass Langzeitarbeitslose künftig 250 statt 200 Euro pro Lebensjahr (höchstens 16.250 Euro) für die Altersvorsorge zurücklegen dürfen, ohne dass Leistungen gekürzt werden. Gleichzeitig wird jedoch der Freibetrag für sonstiges Vermögen wie Sparguthaben von 200 auf 150 Euro pro Lebensjahr (höchstens 9.750 Euro) gekürzt.
Dies gilt auch für den Vermögensfreibetrag für Kinder von Alg-II-Beziehern.
BAföG-Empfänger können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu
ihren Wohnkosten erhalten. Geklärt wird in dem Entwurf, dass die Babyerstausstattung von Alg-II-Empfängern als einmalige Leistung übernommen werden kann.
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