Auf seiner Homepage informiert das Sozialgericht Frankfurt hier über seine örtliche Zuständigkeit.
Eigentlich sehr löblich.
Aber, wie hier berichtet hat sich die Zuständigkeit der hessischen Sozialgerichte seit dem 1. Januar 2010 geändert!
Dies berücksichtigt das Sozialgericht auf seiner Informationsseite jedoch (noch?) nicht.
So wird zum Beipiel für Neu-Isenburg und Offenbach weiterhin das Sozialgericht Frankfurt als zuständig ausgewiesen. Tatsächlich ist hier seit dem 1. Januar das Sozialgericht Darmstadt zuständig.