Beim Vorwurf einer Straftat im Straßenverkehr ist häufig effektive Strafverteidigung nötig.
Auch in diesem Bereich ist es wichtig, möglichst frühzeitig einen Strafverteidiger einzuschalten. Gegenüber den Ermittlungsbehörden, also insbesondere gegenüber der Polizei sollten Sie unbedingt von Ihrem Recht gebrauch machen und keinerlei Angaben zur Sache zu machen. Sie sind lediglich verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen, also Ihren Ausweis und ggf. Ihren Führerschein sowie die Fahrzeugpapiere vorzuzeigen. Durch voreilige Angaben zur Sache kann nur in den seltestens Fällen etwas erreicht werden, die Gefahr, das etwas zugegeben wird, was letztendlich ohne die eigenen Angaben nicht hätte nachgewiesen werden können, ist jedoch sehr hoch.
Zumeist kann frühestens nach Einsicht in die Ermittlungsakte die Beweislage eingeschätzt und gemeinsam mit dem Beschuldigten eine erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie erarbeitet werden.
Aktuelle Beiträge rund um das Verkehrsstrafrecht:
Keine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, wenn das Fahrrad geschoben wird
Es liegt kein Führen eines Fahrrads im Straßenverkehr i. S. d. § 316 StGB vor, wenn das Fahrrad lediglich geschoben wird. (mehr …)
Weiterlesen Keine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, wenn das Fahrrad geschoben wird
Etwaige Nichtigkeit der Straßenverkehrsordnung (StVO) bei Geschwindigkeitsverstößen
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 km/h kann ein Einfluss etwaiger Nichtigkeit der Straßenverkehrsverordnung in den ab 2009 geltenden Fassungen und der darauf gestützten Bußgeldkatalogverordnungen auf die Bußgeldbemessung wegen der…
E-Bikes und Alkohol
In seiner Entscheidung vom 14.07.2020 (2 Rv 35 Ss 175/20) hat sich das OLG Karsruhe mit der Frage befasst, ob sogenante Pedelecs bzw. E-Bikes, bei denen die motorunterstütze Geschwindigkeit auf…
Auch OLG Karlsruhe sieht kein Beweisverwertungsverbot bei fehlenden Rohmessdaten
In seiner Entscheidung vom 8.1.2020 (3 Rb 33 Ss 763/19) stellt sich auch das OLG Karlsruhe gegen die Auffassung des Verfassungsgerichtshof des Saarlandes und sieht kein Beweisverwertungsverbot, wenn einem Beteiligten…
Kein Beweisverwertungsverbot von Geschwindigkeitsmessungen bei fehlender Speicherung der Rohmessdaten
Diese Auffasung vertritt jedenfalls das Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 20.12.2019, (II OLG 65/19) und hat die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen seine Verurteilung wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung als unbegründet…
Ersatzführerschein aus anderem EU-Staat nach Führerscheinentzug in Deutschland
In dem vom OLG Celle am 12.12.2019 entschiedenen Verfahren (2 Ss 138/19) hatte der Angeklagte nach Entzug der polnischen Fahrerlaubnis in Polen nach Erstattung einer Verlustanzeige einen polnischen Ersatzführerschein ausgestellt…
Weiterlesen Ersatzführerschein aus anderem EU-Staat nach Führerscheinentzug in Deutschland
Bußgeldbescheid bei Einsatz von Dienstleistern oder Leiharbeitern zur Erfassung von Falschparkern rechtswidrig
Nicht nur Frankfurt am Main, sondern auch andere Kommunen, wie z.B. Neu-Isenburg (siehe z.b. »hier« oder »hier«), haben in der Vergangenheit zur Überwachung des ruhenden Verkehrs und insbesondere zur Feststellung…
Feststellung einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit
In seiner Enstcheidung vom 26.09.2018 ( 3 Ss 25/18 ) hat sich das OLG Celle ausführlich mit den Voraussetzungen der gerichtlichen Feststellung einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit befasst und u.a. folgendes festgestellt:…
Weiterlesen Feststellung einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit
Absehen vom Regelfahrverbot und …
… die Anforderungen an die Urteilsgründe In dem vom OLG Zweibrücken mit Beschluss vom 13.02.2019 entschiedenen Verfahren hatte das Amtsgericht gegen den Betroffenen Vertriebsbeauftragten, dem eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 42 km/h…
Umtausch eines gefälschten Führerscheins…
… führt auch nach einem weiteren Umtausch ohne Fahreignungsprüfung nicht zur Berechtigung, im Bundesgebiet Kraft fahrzeuge zu führen. (mehr …)
Handy am Steuer: In der Hand halten alleine reicht nicht
Nach § 23 Abs. 1a StVO darf, wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn…
Weiterlesen Handy am Steuer: In der Hand halten alleine reicht nicht
MPU-Anordnung auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 3 StVG nur bei besonderen Gründen
Ein Verlassen des Fahreignungs-Bewertungssystems auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 3 StVG – hier durch Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens – ist nur ausnahmsweise zulässig und hängt vom…
Weiterlesen MPU-Anordnung auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 3 StVG nur bei besonderen Gründen