Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll die auch die Abrechnung der Beiträge zur Sozialversicherung ab 2007 wieder verinfacht werden. Durch eine gesetzliche Klarstellung sollen Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, für die Zahlung der voraussichtlichen Beitragsschuld des laufenden Monats auf das Rechnungsergebnis des Vormonats abstellen zu können. Dies soll sich für Unternehmen positiv auswirken, die bisher bei der neuen Regelung zur Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge zum Monatsende zusätzlichen Aufwand haben, weil sich bei ihnen durch häufigen Wechsel ihrer Mitarbeiter oder durch Schwankungen bei den erzielten Entgelten beinahe monatlich Änderungen in der Abrechnung ergeben.
Diese Klarstellung durch den Gesetzgeber sei erforderlich geworden, weil die Spitzenverbände der Sozialversicherung es im Rahmen der Auslegung der bisherigen gesetzlichen Regelung nicht zulassen, dass Unternehmen ihre Beitragsschuld in diesen Fällen auch durch pauschale Abschläge erfüllen können.
Unternehmen, die in der Regel gleich bleibende Löhne und Gehälter zahlen, führen wie bisher ihre Beiträge zum Monatsende an die Einzugsstelle ab. Sie hatten bisher schon nur eine Abrechnung ihrer Beiträge zu leisten.
Die entsprechende Pressemitteilung kann hier abgerufen werden.