Nach einer Mitteilung des VdK soll das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom 16. Mai 2006 in dem Verfahren B 4 RA 22/05 R entschieden haben, dass Abschläge bei Renten wegen Erwerbsminderung für Rentner, die bei Rentenbeginn jünger als 60 Jahre alt sind, rechtswidrig sein können.
Das Urteil wurde vom Bundessozialgericht bislang noch nicht veröffentlicht, die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Die Entscheidung könnte bedeuten, dass alle Erwerbsminderungsrentner Antrag auf Überprüfung der Rentenbescheide und Neufestsetzung stellen sollten.
Die Mitteilung des VdK kann hier abgerufen werden.