Wie das BVerwG hier mitteilt, wurden nun Termine zur mündlichen Verhandlung in den Revisionsverfahren bezüglich des Ausbaus des Frankfurter Flughafens auf den 13. und 14. März 2012 bestimmt.
Auf Klagen der Stadt Neu-Isenburg, privater Anlieger, einer Klinik sowie weiterer Gemeinden in der Umgebung des Flughafens hatte der VGH in Kassel das Land Hessen mit Urteil vom 21. August 2009 verpflichtet, über die Zulassung planmäßiger Flüge in der Nachtzeit von 23.00 bis 5.00 Uhr und über den Bezugszeitraum für die Zulassung von durchschnittlich 150 planmäßigen Flügen je Nacht neu zu entscheiden, und den Planfeststellungsbeschluss insoweit aufgehoben. Im Übrigen hat er die Klagen abgewiesen.
Mit den nunmehr im März kommenden Jahres zur Verhandlung anstehenden Revisionen möchten die Kläger die vollständige Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses und damit letztendlich ein möglichst umfassendes Nachtflugverbot erreichen.
Das Land Hessen und die Fraport AG kämpfen hingegen gegen die vom VGH auferlegte Verpflichtung zur Neuregelung des Nachtflugbetriebes.
Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist damit wohl frühestens im April 2012 zu erwarten.